Bei gesetzlich versicherten Kunden wird der Großteil der Kosten von der Krankenkasse übernommen. Der Eigenanteil beträgt 76€ zuzüglich der Rezeptgebühr von 10€
Privatkunden zahlen je nach Ausführung zwischen 1.450 und 1999€. Der Preis richtet sich nach der Ausführung, also den erforderlichen orthopädischen Elementen, je nach Krankheitsbild, den gewählten Materialien, Design und Bauweise.
Bei einer Erstversorgung mit orthopädischen Schuhen stehen dem Kunden 2 Paar Straßenschuhe und ein Paar Hausschuhe zu. Straßenschuhe werden alle 2 Jahre ersetzt, Hausschuhe werden alle 4 Jahre ersetzt.
Wenn man mit dem Orthopädieschuhmacher die Erstversorgung gut abspricht, ergibt sich ein Rhytmus, dass man als Folgeversorgung jedes Jahr ein Paar Straßenschuhe bekommt.
Orthopädische Schuhe werden von Ihrem Arzt, in der Regel von einem Orthopäden verordnet. Diese Verordnung erfolgt, wenn Schuheinlagen nicht mehr ausreichen, um die Probleme zu lindern oder die Deformität des Fußes so stark ist, dass ein Konfektionsschuh nicht mehr getragen werden kann.
Ihr Orthopädieschuhmacher schreibt einen Kostenvoranschlag an Ihre Krankenkasse und nach dessen Überprüfung und Genehmigung werden alle weiteren Schritte mit Ihnen besprochen.
Sie haben Anspruch auf eine Bandage pro Jahr, je betroffenem Körperteil. Ein Mehrarbeit muss von Arzt auf dem Rezept begründet sein.
Wenn die Bandage vom Arzt verordnet wurde, beträgt die Zuzahlung in der Regel 10 Prozent der Kosten - min. 5€ und max. 10€ je Hilfsmittel - und ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Zusätzlich kann ein wirtschaftlicher Aufpreis erhoben werden, wenn es sich um ein qualitativ höherwertiges Produkt handelt.
Nein, da es sich um ein medizinisches Hilfsmittel handelt, welches auf der Haut getragen wird, ist kein Umtausch möglich.