Orthopädische Maßschuhe

Ein orthopädischer Maßschuh wird in Betracht gezogen, wenn andere Hilfsmittel wie Einlagen oder Schuhzurichtungen in herkömmlichen Konfektionsschuhen oder auch orthopädischen Konfektionsschuhen nicht ausreichen. Dementsprechend muss ein Arzt eine Verordnung für einen orthopädischen Maßschuh ausstellen.

Dabei vermessen wir Ihre Füße mit moderner Technik im 3D Messverfahren.

Nach der Genehmigung der Krankenkasse für die Kostenübernahme ihrer orthopädischen Schuhe, müssen Sie lediglich einen Eigenanteil von 76€ zuzüglich der Rezeptgebühr von 10€ zahlen.

Anhand der ärztlichen Verordnung werden Ihre individuellen orthopädischen Maßschuhe in unserer Werkstatt von erfahrenen Mitarbeitern gefertigt.

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