Die gesetzliche Zuzahlung bei Einlagen beträgt zwischen 5 – 10 €. Je nach Einlagenmodell kommt es für Sie zu einem wirtschaftlichen Aufpreis.

Gründe für Einlagen

  • Beschwerden an den Füßen, wie z.B. brennende Schmerzen im Vorfuß, Hallux valgus und der damit verbundene Spreizfuß, Schmerzen in den Fußgelenken, Fersensporn, Knick-Senk-Spreizfuß, um nur einige zu nennen.
  • Rückenbeschwerden und anderen Beschwerden des Bewegungsapparates sind oftmals auf die Füße zurückzuführen.
  • Knieprobleme und Hüftbeschwerden können auch durch Fußfehlstellungen ausgelöst werden.

Fußprobleme, die zu einer Einlagenversorgung führen können.

Das Ziel einer Einlage ist es,

  • Problemen vorzubeugen zum Beispiel beim Diabetiker
  • Korrigieren und stützen der Fußgewölbestruktur, damit Sie wieder eine vernünftige Basis haben.
  • Entlastung fehlbelasteter Bereiche, bei Druckstellen, vermehrter Hornhautbildung oder auch beim Fersensporn
  • Anpassung an Alter Beruf und Funktion, denn nur, wenn Sie sich mit unseren Einlagen wohlfühlen, könne sie auch helfen.

Daher ist es uns besonders wichtig, dass wir Ihre Einlagen in die von Ihnen mitgebrachten Schuhe fachgerecht einpassen und Sie diese noch in unserem Geschäft Probe tragen. Einlagen können keine Serienware sein, denn nur, wenn Fuß, Schuh und Einlage harmonisch zusammenpassen, können wir Ihre Beschwerden positiv beeinflussen.

 

Sensomotorische Einlagen:

Bei sensomotorischen Einlagen spricht man von aktiven Einlagen, da die aktiven Elemente der Bewegung – unsere Muskeln – angeregt werden, wohingegen man die herkömmlichen Einlagen als passive Einlagen bezeichnet.

Durch die sensomotorischen Einlagen werden die Rezeptoren der Fußmuskeln und Sehnen stimuliert und der Körper reagiert darauf mit einer veränderten Muskelspannung.

Findet eine regelmäßige Wiederholung der verbesserten Muskel- und Körperbewegungen statt, speichert das Gehirn diese Informationen neu ab und der Körper führt die gesunden Bewegungsabläufe später automatisch aus.

Sensomotorische Einlagen bieten somit Hilfe zur Selbsthilfe.

In dem Fall einer Versorgung mit sensomotorischen Einlagen, schreiben wir nach Rezept einen Kostenvoranschlag an Ihre Krankenkasse.

 

Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe

Wer orthopädische Schuheinlagen benötigt, um täglich mit gutem Halt und möglichst schmerzfrei auf den Beinen zu sein, kann auch beim Tragen von Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhen im Joballtag nicht auf diesen entlastenden Komfort und bequemen Fußschutz verzichten. Orthopädische Einlagen unterstützen die Gesundheit der Füße und des gesamten Bewegungsapparates. Doch wenn die berufliche Tätigkeit die Einhaltung von Sicherheitsstandards erfordert, gilt es besondere Vorschriften zu beachten: Für zugelassene baumustergeprüfte Arbeitsschuhe dürfen nur Arbeitssicherheitseinlagen verwendet werden.

Hier finden Sie erste Informationen rund um Berufsschuhtechnik, die Fußversorgung für Arbeitssicherheit und orthopädische Arbeitssicherheitseinlagen. Natürlich stehen Ihnen die erfahrenen Fachkräfte der Firma Baum darüber hinaus mit Beratung, Analyse Ihrer Füße und handwerklichem Können zur Seite.
Wir stellen orthopädische 
Maßeinlagen passend für Ihre Arbeitssicherheitsschuhen her, die den Vorschriften entsprechen.

  

 

 

 

Was muss man tun, um die Arbeitssicherheitseinlagen zu beantragen?

  1. Wir benötigen Ihre Notwendigkeitsbescheinigung für Arbeitssicherheitsschuhe.
  2. Suchen Sie bitte den für Sie zuständigen Kostenträger heraus. Das Formular von der Deutschen Rentenversicherung für die Notwendigkeitsbescheinigung finden Sie hier
  3. Füllen Sie bitte den Antrag für die Kostenübernahme aus.
  4. Geben Sie die ausgefüllten Anträge bei uns ab, wir reichen diese dann beim entsprechenden Kostenträger für Sie ein.

Sobald Sie eine Freigabe des Kostenvoranschlags erhalten haben, melden Sie sich wieder bei uns. Dann kümmern wir uns um die bestmögliche Versorgung Ihrer Füße.

Einlagen

Egal ob für´s Büro, Freizeit, Sport, oder in Sicherheitsschuhen, unsere individuell für sie gefertigten Einlagen entsprechen ihren Bedürfnissen. Damit Sie immer den richtigen (Auf-)Tritt haben.

Auf der Basis ihrer digitalen Fußabdrücke fertigen unsere erfahrenen Orthopädieschuhmacher die Einlagen für Sie an. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass auch der Orthopädieschuhmacher, der ihre Füße vermessen und untersucht hat, die Einlagen für Sie herstellt.
Damit erreichen wir gute Erfolge für ihre (Fuß-)Gesundheit und eine hohe Kundenzufriedenheit.

Bei der Herstellung der Einlagen verwenden wir angenehm tragbare, pflegeleichte und geprüfte Materialien, wie z.B. Naturprodukte wie Kork und Leder, aber auch moderne Materialien aus Mikrofaserbezügen, moderne Kunststoffe und Carbon.

Die Herstellung der Einlagen kann mithilfe eines für Sie individuell bearbeiteten Rohlings erfolgen oder nach Konstruktion am Computer über CNC-Fräse.

 

 

 

Orthopädische Einlagen können viel bewirken:

 

Unsere Füße sind das Fundament des Körpers und so ist es ein Leichtes zu verstehen, welche Wichtigkeit sie im Laufe unseres Lebens spielen.

Viel zu oft jedoch werden sie vernachlässigt und ihnen keine Beachtung geschenkt.

 

Stehen wir jedoch auf gesunden und gut ausgerichteten Füßen, wirkt sich das positiv auf den gesamten Körper aus.

 

 

  • Mit Einlagen lassen sich Fehlstellungen und Fehlbelastungen der Füße korrigieren bzw. ausgleichen.
  • Einlagen lassen sich präventiv einsetzen, das heißt mit ihrer Nutzung kann man Kniebeschwerden oder Hüftproblemen vorbeugen.
  • Durch ihre korrigierende Wirkung ermöglichen Einlagen eine Verbesserung der Körperhaltung.
  • Für die Versorgung von Menschen mit diabetischem Fuß (Diabetiker-Einlagen) oder rheumatischen Fuß kommt speziellen Maßeinlagen eine große Bedeutung zu.
  • Sporteinlagen individuell für Ihre Sportart leisten wichtige Unterstützung.

 Was ist, wenn man normale Einlagen in Arbeitssicherheitsschuhen trägt?

Wenn man die ursprünglichen, vom Hersteller gelieferten Einlegesohlen in zertifizierten Sicherheits- oder Arbeitsschuhen gegen eigene Sohlen und Einlagen – dazu zählen auch orthopädische Einlagen – austauscht, können sich die besonderen Schutzeigenschaften dieser Schuhe erheblich ändern. Das betrifft zum Beispiel die Isolier- und Leitfähigkeit oder auch der Raum unter einer Zehenkappe in Schutzschuhen.

Um eine Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit zu vermeiden, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Persönliche Schutzausrüstung – PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) – baumustergeprüft sein muss. Darunter fallen eben auch orthopädische Einlagen in Arbeitssicherheitsschuhen.

Wie verhält es sich mit orthopädischen Arbeitssicherheitseinlagen für Berufsschuhe und Sicherheitsschuhe?

Das Tragen spezieller orthopädischer Arbeitssicherheitseinlagen, die aus gesundheitlichen Gründen nötig sind, ist zulässig. Voraussetzung: Diese Arbeitssicherheitseinlagen müssen die gesetzlichen Anforderungen rund um die Persönliche Schutzausrüstung sowie die sicherheitstechnischen Vorgaben der Hersteller von industriell gefertigten Sicherheits- und Schutzschuhen erfüllen. So lässt sich sicherstellen, dass die besonderen Schutzeigenschaften funktionsfähig bleiben. Dies dient letztlich der Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Arbeitsunfällen.

Die Grundlage für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, speziell für Fuß- und Knieschutz, bildet das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung „DGUV Regel 112-191“. Diese Regeln beschreiben die Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstung und geben vor, dass orthopädische Anpassungen bei Arbeitsschuhen geprüft werden müssen.

Wir können orthopädische Schuheinlagen für Ihre Sicherheitsschuhe anfertigen, die alle Sicherheitsvorgaben erfüllen. Sprechen Sie uns an.

Wer übernimmt die Kosten für den Arbeitsschutz?

Je nach persönlicher Situation des Antragstellers können unterschiedliche Träger für die Kostenübernahme infrage kommen.

  • In manchen Fällen übernimmt möglicherweise der Arbeitgeber die Kosten für den Arbeitsschutz.
  • Meist ist die Gesetzliche Rentenversicherung der Kostenträger. Link zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie weiter unten.
  • Für Beschäftigte, die noch keine 15 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, ist die Agentur für Arbeit der Kostenträger. Zu beantragen sind die Einlagen bei der Arbeitsagentur, in deren Bezirk der Antragsteller wohnt.

Hier finden Sie eine Auswahl der Formulare für Anträge der Deutschen Rentenversicherung:

  • GO100 Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag
  • G0133 Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – Kostenübernahme für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, die behinderungsbedingt zur Berufsausübung erforderlich sind
  • G0134 Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers zum Tragen von Fußschutz oder von Arbeitsschuhen
  • G0135 Antrag auf Folgeversorgung oder Wechselversorgung für die orthopädische Ausstattung von Fußschutz oder für Arbeitsschuhe
  • Reha0200 Ärztlicher Befundbericht zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe
  • Reha0205 Ärztlicher Befundbericht zum Antrag auf orthopädische Sicherheitsschuhe

 

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