Orthopädische Schuhe werden von Ihrem Arzt, in der Regel von einem Orthopäden verordnet. Diese Verordnung erfolgt, wenn Schuheinlagen nicht mehr ausreichen, um die Probleme zu lindern oder die Deformität des Fußes so stark ist, dass ein Konfektionsschuh nicht mehr getragen werden kann.

Ihr Orthopädieschuhmacher schreibt einen Kostenvoranschlag an Ihre Krankenkasse und nach dessen Überprüfung und Genehmigung werden alle weiteren Schritte mit Ihnen besprochen.