Wenn die Bandage vom Arzt verordnet wurde, beträgt die Zuzahlung in der Regel 10 Prozent der Kosten – min. 5€ und max. 10€ je Hilfsmittel – und ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Zusätzlich kann ein wirtschaftlicher Aufpreis erhoben werden, wenn es sich um ein qualitativ höherwertiges Produkt handelt.